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   BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06   

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BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06 (https://dejure.org/2007,8506)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06 (https://dejure.org/2007,8506)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06 (https://dejure.org/2007,8506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung in das Schuldnerverzeichnis als die Vermutungswirkung auslösendes Ereignis; Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Rechtsanwalt als Beweiszeichen für dessen ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2; ; BRAO § 36a; ; BRAO § 73; ; BGB § 826; ; BGB § 853; ; VermG § 3a a. F.; ; ZPO § 769; ; ZPO § 935

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    a) Vermögensverfall nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).

    Dazu muss der Rechtsanwalt aber unter Berücksichtigung auch seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nach § 36a BRAO seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darstellen (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126), jedenfalls aber darlegen, welche Ansprüche gegen ihn noch bestehen und auf welche Weise diese Forderungen ausgeglichen werden sollen (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558; Beschl. v. 6. November 1998, AnwZ (B) 25/98, BRAK-Mitt. 1999, 36).

  • LG Berlin, 24.08.2005 - 4 O 609/05
    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    Dabei kann offen bleiben, ob dies in entsprechender Anwendung von § 769 ZPO oder im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO zu erfolgen hat (dazu mit Nachweisen zum Streitstand: LG Berlin, MDR 2005, 1254).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    Auch im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof und im Beschwerdeverfahren vor dem Senat hat sich, was zu berücksichtigen wäre (Senat, BGHZ 74, 356, 357; 84, 149, 150), nicht ergeben, dass der Vermögensverfall bei dem Antragsteller jedenfalls jetzt nicht mehr besteht.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    a) Vermögensverfall nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    Dazu muss der Rechtsanwalt aber unter Berücksichtigung auch seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nach § 36a BRAO seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darstellen (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126), jedenfalls aber darlegen, welche Ansprüche gegen ihn noch bestehen und auf welche Weise diese Forderungen ausgeglichen werden sollen (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558; Beschl. v. 6. November 1998, AnwZ (B) 25/98, BRAK-Mitt. 1999, 36).
  • BGH, 06.11.1998 - AnwZ (B) 25/98

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Berücksichtigung einer nachträglichen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    Dazu muss der Rechtsanwalt aber unter Berücksichtigung auch seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nach § 36a BRAO seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darstellen (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126), jedenfalls aber darlegen, welche Ansprüche gegen ihn noch bestehen und auf welche Weise diese Forderungen ausgeglichen werden sollen (Senat, Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 35/96, NJW-RR 1997, 1558; Beschl. v. 6. November 1998, AnwZ (B) 25/98, BRAK-Mitt. 1999, 36).
  • BGH, 07.08.2006 - AnwZ (B) 28/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    Dieser Antrag blieb erfolglos (Senatsbeschl. v. 7. August 2006, AnwZ (B) 28/06).
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
    a) Vermögensverfall nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner glaubt, seine Verurteilung sei zu Unrecht erfolgt (BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06).
  • AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17
    Ebenso wie der Rechtsanwalt eine zum Verlust seiner Kreditwürdigkeit führende Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vermeiden wird, indem er seine Gläubiger befriedigt, sofern er dazu imstande ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.2007, AnwZ (B) 45/06, zitiert nach juris), wird der Schuldner erst recht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verhindern.

    Er wird dann, wie auch sonst, seine Gläubiger befriedigen, wenn er dazu die nötigen Mittel hat (vgl. a. dazu BGH, Beschluss vom 26.03.2007, AnwZ (B) 45/06, zitiert nach juris).

  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 57/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zudem ergab sie sich für den rechtskundigen und anwaltlich vertretenen Kläger ohne weiteres aus der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 13. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 21/15, juris Rn. 5 mwN), auf die in der Kommentarliteratur durchgehend hingewiesen wird (vgl. nur Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 14 BRAO Rn. 36, § 7 BRAO Rn. 91; Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 14 Rn. 60; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 14 Rn. 31; Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 14 Rn. 24 f., § 7 Rn. 128; vgl. dort die Hinweise unter anderem auf BGH, Beschlüsse vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 22/08, juris Rn. 7; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07, BRAK-Mitt. 2008, 221 Rn. 9; vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06, juris Rn. 11 und vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 18/98, NJW-RR 1999, 712).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Dies geht zu Lasten des Antragstellers, weil dieser nach § 36a Abs. 2 BRAO zur Mitwirkung an der Aufklärung, ob ein Vermögensverfall vorliegt, verpflichtet ist (st.Rspr.; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris, unter II 1 a; Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06, www.bundesgerichtshof.de, unter III 2 c).
  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 8/14

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung - Vermögensverfall

    Die Vermutung des Vermögensverfalls kann widerlegt werden (BGH NJW 1991, 2083; Beschl. v. 26.03.2007 - AnwZ [B] 45/06).
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